Flucht nach vorn: Vom Wechsel zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
In aktuellen Medienberichten wurden Aussagen laut, denen zufolge immer mehr Versicherte von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse wechseln wollen. Doch so einfach ist es dann doch nicht, glaubt man dem Verband der privaten Krankenversicherung. Den Angaben des Sprechers Stefan Reker zufolge wechselten jährlich mehr Patienten von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung als umgekehrt.
Die Zahlen sprechen für sich
Vor allem die AOK ging damit an die Öffentlichkeit, dass die Anfragen von wechselwilligen Privatpatienten stark steigen würden. Ihnen sei dieser Wandel nur recht, schließlich müssten die Verbraucher endlich erkennen, dass die schönen Werbeversprechen der privaten Krankenversicherungen nicht für bare Münze genommen werden dürften. Auch die Barmer Ersatzkasse hat ein Plus von Mitgliedern aus der privaten Krankenversicherung betont. Insgesamt 27.600 neue Mitglieder seien zu ihr gewechselt, heißt es.
Der Verband der privaten Krankenversicherung räumt ein, dass diese Zahlen durchaus stimmen können, hält aber dagegen, dass im vergangenen Jahr wieder Zehntausende mehr Versicherte in die private Krankenversicherung gewechselt, als aus ihr geflohen seien. Hier steht nun Aussage gegen Aussage.
Wechsel nicht so einfach
Problematisch ist auch, dass der Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse und umgekehrt nicht so einfach ist, wie es sich hier mitunter darstellt. So müssen gesetzlich Versicherte eine Verdienstgrenze von 50.850 Euro brutto jährlich erreichen, um überhaupt in die private Krankenversicherung zu gelangen. Ausnahmen gelten für Beamte, Studenten und Selbstständige. Selbstständige können sich unabhängig von ihrem Einkommen privat versichern.
Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung ist aber in jedem Fall nur bei Angestellten möglich, die unter oben genannte Verdienstgrenze fallen oder bei Arbeitslosengeld-I-Bezug. Wer Arbeitslosengeld II bezieht, muss in der privaten Krankenversicherung bleiben. Gleiches gilt für alle Versicherten, die über 55 Jahre alt sind, für sie ist der Wechsel zurück in die gesetzliche nicht möglich.
Hintergrund des Ganzen ist der, dass viele Versicherte sich in jungen Jahren in der privaten Krankenversicherung absichern. Dadurch können sie von enorm günstigen Beiträgen profitieren. Mit zunehmendem Alter steigen aber die Kosten für die private Krankenversicherung und so wollen viele Versicherte wieder zurück in den Schoß der Solidargemeinschaft. Diesen Weg verbietet der Gesetzgeber jedoch, denn dadurch würden die Versicherten der Solidargemeinschaft in schlechten Jahren zur Last fallen, wobei sie in guten Jahren nichts für selbige getan hätten.