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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Ärztekammer

Unter Ärztekammern versteht man die berufsständische Selbstverwaltung der Ärzte. Hier werden die verschiedensten Dinge überwacht, unter anderem Prüfungen, Weiterbildungen, Satzungen. Auch bei der Vermittlung bei Streitigkeiten hilft die Ärztekammer. Die Streitigkeiten können dabei zwischen Ärzten oder auch zwischen Arzt und Patient auftreten. Jeder Arzt ist Mitglied einer Ärztekammer, die regional auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt sind. Die Ärztekammer kümmert sich unter anderem auch um den Vorwurf, privat versicherte Patienten würden denen der gesetzlichen Krankenkassen vorgezogen werden.

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