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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Anwartschaftsversicherung

Als Anwartschaftsversicherung bezeichnet man grundsätzlich einen ruhenden Versicherungsvertrag, der aus verschiedenen Gründen vorüber gehend stillgelegt sein kann. Großer Vorteil hier: Nach der Anwartschaftszeit kann der Versicherte den Vertrag wieder aufnehmen werden, und zwar zu den vorher festgelegten Konditionen. Das spart meist gegenüber einem neuen Vertragsabschluss viele Kosten. Das gilt auch dann, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert. Für die Anwartschaftsversicherung werden Beiträge fällig, die sich aus Verwaltungskosten und Altersrückstellungen zusammensetzen.

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