Arbeitgeberbescheinigung
Die PKV stellt auf Wunsch eine Arbeitgeberbescheinigung aus, wenn der Versicherungsnehmer den Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50% des Beitrages beantragen möchte. In der Arbeitgeberbescheinigung steht die Höhe der festgelegten Beiträge zur privaten Krankenversicherung und die Leistungen werden bestätigt. Außerdem muss in jeder Arbeitgeberbescheinigung festgehalten sein, dass die im Sozialgesetzbuch geregelten Voraussetzungen für einen Arbeitgeberanteil zur privaten Krankenversicherung gegeben sind.






