Arbeitgeberzuschuss / Arbeitgeberanteil
Im Falle einer privaten Krankenversicherung ist es möglich, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 50% des monatlichen Beitrags leistet. Dieses wird dann Arbeitgeberzuschuss / Arbeitgeberanteil genannt. Sind die Beiträge zur PKV höher als vergleichsweise zur GKV, dann wird der Arbeitgeberanteil in der Höhe begrenzt, dahingehend, dass maximal 50% der gesetzlichen Arbeitgeberanteile gezahlt werden. Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung des Arbeitgeberzuschusses / Arbeitgeberanteiles ist das Leistungspaket der PKV, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss.






