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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Arbeitgeberzuschuss / Arbeitgeberanteil

Im Falle einer privaten Krankenversicherung ist es möglich, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu 50% des monatlichen Beitrags leistet. Dieses wird dann Arbeitgeberzuschuss / Arbeitgeberanteil genannt. Sind die Beiträge zur PKV höher als vergleichsweise zur GKV, dann wird der Arbeitgeberanteil in der Höhe begrenzt, dahingehend, dass maximal 50% der gesetzlichen Arbeitgeberanteile gezahlt werden. Wichtige Voraussetzung für die Bewilligung des Arbeitgeberzuschusses / Arbeitgeberanteiles ist das Leistungspaket der PKV, das dem der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen muss.

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