Arbeitsunfähigkeit
Ist der Versicherte der PKV nicht in der Lage, seine Arbeit auszuüben und liegt dafür ein ärztliches Attest vor, dann spricht man von der so genannten Arbeitsunfähigkeit. Um die entsprechenden Leistungen der privaten Krankenversicherung, die für diesen Fall vereinbart wurden, auch in Anspruch nehmen zu können, muss die Arbeitsunfähigkeit dem Versicherer in schriftlicher Form nachgewiesen werden.






