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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Arbeitsunfall

Erleidet man einen Unfall bei seiner Tätigkeit als Arbeitnehmer, dann spricht man von einem Arbeitsunfall. Dazu gehören auch Unfälle, die auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Weg von der Arbeit nach Hause passieren. Bei einem Arbeitsunfall haftet grundsätzlich die gesetzliche Unfallversicherung und nicht die private Krankenversicherung. Arbeitnehmer sind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Sind weitere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall nötig, die nicht von der Unfallkasse übernommen werden, so greift dann die private Krankenversicherung, vorausgesetzt, man hat entsprechende Leistungen im Vertrag aufgenommen.

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