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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Arzneimittel

Unter Arzneimitteln versteht man Medikamente, die vom Arzt verordnet wurden und die aus einer Apotheke bezogen werden. Arzneimittel sind zur Genesung notwendig und daher vom Arzt verschrieben worden. Die private Krankenversicherung übernimmt die Kosten für diese Arzneimittel. Die PKV übernimmt meist die gezahlten Preise, es sei denn, im Vertrag ist eine Obergrenze zur Zahlung festgelegt worden, wie zum Beispiel für verordnete Brillen.

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