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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Arztkostenerstattung

Ist man in einer privaten Krankenversicherung versichert, so muss man wissen, dass man direkter Vertragspartner seines Arztes ist, das bedeutet, dass der Arzt seine Aufwendungen direkt beim Patienten in Rechnung stellt. Diese Rechnung gibt der privat Versicherte an seine PKV weiter, die dann nach Prüfung der Rechnung die Kosten übernimmt. Dieses nennt man dann Arztkostenerstattung. In den Bereich der Arztkostenerstattung fallen Untersuchungen, Behandlungen und Empfehlungen des Arztes.

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