Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung haben im Bereich der PKV beide Parteien. Der Versicherer behält sich das Recht der außerordentlichen Kündigung vor für den Fall, dass Beiträge nicht gezahlt werden, die Anzeigepflicht verletzt wurde oder anderweitig gegen die Vertragsregeln verstoßen wurde. Der Versicherte in der PKV selbst hat ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung, wenn einzelne Vertragsteile durch die Versicherung vorzeitig beendet wurden, sei es durch Rücktritt, Anfechtung oder Kündigung.






