Auszahlung der Versicherungsleistungen
Soll es zur Auszahlung der Versicherungsleistungen der privaten Krankenversicherung kommen, dann hat der Versicherte die Kosten nachzuweisen. Alle eingereichten Nachweise werden nur im Original akzeptiert und sind nach Vorlage das Eigentum der PKV. Auch eventuelle Zusatzleistungen, wie Einbettzimmer oder Heilpraktikerkosten müssen einwandfrei aus den Belegen hervorgehen, damit eine Auszahlung der Versicherungsleistungen erfolgen kann. Außerdem müssen alle Rechnungen exakt dem Versicherten zuzuordnen sein.






