Befreiung von der Krankenversicherungspflicht
Ab einer bestimmten Einkommenshöhe kann sich der Arbeitnehmer privat krankenversichern. Endet diese Phase, d.h. wird die Pflichtversicherungsgrenze angehoben oder würde der Arbeitnehmer aufgrund von herabgesetzten Stunden, wegen der Elternzeit, wegen einer Anmeldung als Student oder auch wegen Arbeitslosigkeit wieder gesetzlich versicherungspflichtig werden, dann kann er eine Befreiung von der Krankenversicherungspflicht beantragen. Dies muss innerhalb von drei Monaten geschehen. Natürlich muss der Versicherte der PKV auch weiterhin versichert bleiben. Sind die Voraussetzungen erfüllt, dann wird die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht genehmigt und kann dann nicht mehr rückgängig gemacht werden.






