Befreiungsmöglichkeit bei Studenten
Studenten, die krankenversicherungspflichtig sind, haben die Möglichkeit, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die Befreiungsmöglichkeit bei Studenten erfordert einen Antrag, der schon vor der Aufnahme des Studiums möglich ist. Aber auch innerhalb der ersten drei Monate ist rückwirkend eine Befreiung möglich, solange keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Die Befreiung von der Versicherungspflicht bei Studenten endet dann mit dem Studium. Eine private Krankenversicherung muss bei der Befreiungsmöglichkeit für Studenten nicht nachgewiesen werden, es empfiehlt sich jedoch, eine PKV abzuschließen.






