Beginn des Versicherungsschutzes
Bei einer privaten Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz im Grunde mit Abschluss des Versicherungsvertrages. Aber ausschlaggebend ist natürlich der technische Beginn der Versicherung, also der im Versicherungsschein genannte Termin, vor dem keine Leistungen erbracht werden. Ebenso ausschlaggebend für den Beginn des Versicherungsschutzes ist die eventuelle aufgenommene Wartezeit, vor deren Ende ebenfalls keine Leistungen erbracht werden. Ist der Versicherungsantrag formell angenommen und hat der Versicherte den ersten Beitrag geleistet – was meist beides zeitgleich geschieht – dann steht die private Krankenversicherung in der Leistungspflicht. Der Beginn des Versicherungsschutzes ist dann eingetreten.






