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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Beihilfe

Als Beihilfe bezeichnet man einen staatlichen Zuschuss zu den Krankheitskosten für Beamte, Richter und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Die Beihilfe hängt von verschiedenen Faktoren ab, als da wären: Familienstand, Kinder, Status, also beschäftigt oder im Ruhestand und die Art der Kosten. Diese Faktoren und damit die tatsächliche Höhe der Beihilfe werden in den so genannten Beihilfebemessungsgrundsätzen geregelt. Da aber insgesamt nur 50 – 80% der Krankheitskosten abgedeckt werden, empfiehlt es sich, um die Kostenlücke zu schließen, eine private Krankenversicherung abzuschließen. Die PKV übernimmt dabei sogar Leistungen, die der Staat nicht begleicht.

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