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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Beihilfeberechtigte

Die Beihilfe ist ein Zuschuss zu den Krankheitskosten, der vom Staat gezahlt wird. Als Beihilfeberechtigte bezeichnet man dann also die Personen, denen dieser Zuschuss zusteht. Zu den Beihilfeberechtigten gehören Beamte (auch im Ruhestand), Richter (auch im Ruhestand), Soldaten und zum Teil auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. Wer Beihilfe bekommt, sieht hier aber nur einen Teil seiner Kosten, nämlich zwischen 50 und 80%, gedeckt. Für den Rest empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Die PKV übernimmt unter Umständen sogar Leistungen, die der Staat nicht begleicht.

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