Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze gibt an, bis zu welcher Einkommenshöhe ein prozentualer Anteil an Krankenversicherungsabgaben fällig wird. Wer darüber hinaus ein höheres Einkommen hat, zahlt nicht mehr Beiträge. Ab dieser Grenze bleiben die Beiträge gleich. Die Beitragsbemessungsgrenze ist ein variabler Wert, der jedes Jahr neu festgelegt wird. Im Bereich der PKV spielt die Beitragsbemessungsgrenze eigentlich keine Rolle.






