Bundesknappschaft
Die meisten Beschäftigten in einem knappschaftlichen Betrieb unterliegen der Krankenversicherung der Bundesknappschaft. Hier ist aber zu erwähnen, dass es bei der Bundesknappschaft keine Jahresentgeltgrenze gibt, was bedeutet, dass sich die Beschäftigen nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen können. Auf der anderen Seite haben die Beschäftigen aber die Möglichkeit, sich für eine privatärztliche Behandlung zu entscheiden.






