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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Deckungsrückstellung

Als Deckungsrückstellung bezeichnet man Beitragsreserven, die das Versicherungsunternehmen, also auch die private Krankenversicherung, fest und verzinslich anlegt und die der Versicherte zahlt. Diese Anlagen / Deckungsrückstellungen werden gemacht, um die über die gesamte Versicherungslaufzeit bestehende Leistungsgarantie auch erbringen zu können. Im Grunde kommen die Deckungsrückstellungen dann den Versicherten zugute. Der Gesetzgeber hat hierfür strenge Richtlinien erlassen und überwacht deren Durchführung. Auch für den Konkursfall des Versicherungsunternehmens sind diese Deckungsrückstellungen gedacht, denn es gibt in diesem Fall für die Versicherten eine Prämienreserveerstattung.

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