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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Ehegattennachversicherung

Im Bereich der privaten Krankenversicherung gibt es die Möglichkeit, den Ehegatten mit zu versichern. Das geschieht zu individuell gesonderten Konditionen und trotzdem recht einfach. Besteht nun schon ein Vertrag bei der PKV ist bis zu einer bestimmten Frist nach der Eheschließung die Möglichkeit der Ehegattennachversicherung gegeben. Das heißt, dass der Ehegatte in den bestehenden Vertrag aufgenommen wird. Eine Ehegattennachversicherung bietet sich grundsätzlich an, weil meist an den Beiträgen gegenüber zwei Einzelverträgen gespart wird und wie die übliche Wartezeit wegfällt.

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