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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Eigenkapitalquote

Die Eigenkapitalquote ist als Verhältnis zwischen Eigenkapital und Gesamtkapital der privaten Krankenversicherung zu betrachten. Die Eigenkapitalquote gibt an, wie viel Eigenkapital das Unternehmen zur Verfügung hat, um den garantierten Leistungen auch gerecht werden zu können oder um kurzfristige Verluste ausgleichen zu können. Gesetzlich vorgeschrieben und dauernd vom Staat beaufsichtigt, dient die Eigenkapitalquote dem Versicherten.

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