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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Ende der Versicherungspflicht

Überschreitet das jährliche Einkommen die Jahresentgeltgrenze oder beginnt man eine hauptberufliche Selbstständigkeit, dann ist das das Ende der Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass man sich nun aussuchen kann, ob man eine private Krankenversicherung abschließen möchte, was sicherlich viele Vorteile hätte oder ob man in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben möchte. Das Sozialgesetzbuch regelt in § 5 SGB, Absatz V die genauen Voraussetzungen für die Versicherungspflicht. Fehlen diese Voraussetzungen, dann ist das Ende der Versicherungspflicht erreicht.

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