Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren
Im Allgemeinen ist es so, dass Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren nicht zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung gehören. Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren sind eindeutig von der Leistung – Erstattung ausgeschlossen, was aber auch bedeutet, das unmittelbare Krankheitsfolgen und Unfallfolgen eingeschlossen sind.






