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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren

Im Allgemeinen ist es so, dass Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren nicht zum Leistungsumfang einer privaten Krankenversicherung gehören. Entziehungsmaßnahmen und Entziehungskuren sind eindeutig von der Leistung – Erstattung ausgeschlossen, was aber auch bedeutet, das unmittelbare Krankheitsfolgen und Unfallfolgen eingeschlossen sind.

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