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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Erstbeitrag

Als Erstbeitrag in einer privaten Krankenversicherung bezeichnet man den ersten fälligen Beitrag zu Beginn des ersten Versicherungsjahres oder zum ersten Versicherungsmonat. Die Fälligkeit des Erstbeitrages fällt mit dem Aushändigen des Versicherungsscheines auf einen gemeinsamen Termin. In der privaten Krankenversicherung werden alle weiteren Beiträge, die fällig werden, als Folgebeiträge bezeichnet.

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