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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Erwerbsunfähigkeit

Wie der Name schon vermuten lässt, liegt eine Erwerbsunfähigkeit dann vor, wenn der Arbeitnehmer nicht länger in der Lage ist, einen Beruf auszuüben. Eine Erwerbsunfähigkeit resultiert aus Krankheit, Behinderung, physischer oder psychischer Belastung. Allerdings gibt es hier klare Richtlinien, die besagen, dass der gesetzlich Versicherte wegen Krankheit oder Behinderung auf nicht absehbare Zeit nicht mindestens drei Stunden täglich arbeiten kann, wenn er Leistungen beansprucht. Mit einer Erwerbsunfähigkeitsrente lassen sich aber gerade einmal die nötigsten Rechnungen bezahlen, jeder ist daher mit einer privaten Krankenzusatzversicherung gut beraten.

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