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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Erziehungsgeld / Elterngeld

Das Erziehungsgeld heißt seit 1. Januar 2007 Elterngeld und ist eine Familienzuwendung des Bundes, die an Eltern gezahlt wird, dabei hat jeder einen Anspruch auf Erziehungsgeld / Elterngeld, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Das Erziehungsgeld / Elterngeld orientiert sich am letzten Nettoeinkommen, es beträgt 67 % davon, mindestens aber 300 Euro und höchstens 1800 Euro im Monat. Das Elterngeld wird für 12 Monate gezahlt oder aber für 14 Monate, wenn beide Elternteile sich die Elternzeit teilen.

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