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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Erziehungsurlaub / Elternzeit

Die so genannte Elternzeit löste den Erziehungsurlaub ab und soll den Eltern die Möglichkeit geben, sich intensiv um ihr Kind kümmern zu können, ohne die berufliche Karriere aufgeben zu müssen. Der Anspruch auf Elternzeit muss sechs Wochen vorher beim Arbeitgeber geltend gemacht werden, das gilt für gesetzlich und privat krankenversicherte. Der Anspruch auf Erziehungsurlaub / Elternzeit besteht für Mutter und Vater bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes, ein Teil kann aber auch noch zwischen dem 3. und dem 8. Lebensjahr genommen werden.

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