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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Fahrtkosten / Transport

Im Allgemeinen tragen die privaten Krankenversicherungen die Fahrtkosten / Transportkosten zum Arzt, in eine Klinik oder zur Behandlung, wenn die Fahrtkosten notwendigerweise entstanden sind, d. h. wenn der Versicherte nicht in der Lage ist, den Weg ohne Hilfe zurück zu legen. So werden von der PKV Krankentransporte, Fahrtkosten für ein Taxi zum Arzt und je nach Tarif sogar Transportkosten aus dem Ausland übernommen.

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