Freie Arztwahl
Eine freie Arztwahl hat grundsätzlich jeder, d.h. jeder kann sich seinen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker aussuchen und diesen auch wechseln. Unterschiede bei der freien Arztwahl gibt es in der Versicherung, denn gesetzlich Krankenversicherte legen die Chipkarte oder einen Überweisungsschein vor und Heilpraktikerkosten werden nicht übernommen. Für privat Versicherte gilt: sie sind direkter Vertragspartner des jeweiligen Arztes, bekommen also seine Rechnung, können den Arzt wechseln, so oft sie möchten und bekommen die Leistungen durch die PKV (auch für den Heilpraktiker, je nach Tarif) erstattet.






