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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand bezeichnet den Ort, an dem Klagen gegen den privaten Versicherer erhoben werden. In der privaten Krankenversicherung ist der Gerichtsstand der Ort, an dem das Versicherungsunternehmen ansässig ist oder der Ort, an dem der Versicherungsvermittler zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung ansässig war.

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