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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Gesetzlicher Zuschlag

Der gesetzliche Zuschlag zur privaten Krankenversicherung wurde zum 01.01.2000 ins Leben gerufen und ist von jedem Versicherten zu zahlen. Der gesetzliche Zuschlag beläuft sich auf 10% des jeweiligen Beitrages und dient dazu, die Versicherungsbeiträge im Alter stabil halten zu können. Privat Versicherte unter 21 Jahren und über 60 Jahren sind vom gesetzlichen Zuschlag befreit.

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