Gesetzlicher Zuschlag
Der gesetzliche Zuschlag zur privaten Krankenversicherung wurde zum 01.01.2000 ins Leben gerufen und ist von jedem Versicherten zu zahlen. Der gesetzliche Zuschlag beläuft sich auf 10% des jeweiligen Beitrages und dient dazu, die Versicherungsbeiträge im Alter stabil halten zu können. Privat Versicherte unter 21 Jahren und über 60 Jahren sind vom gesetzlichen Zuschlag befreit.






