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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Gruppenversicherung

Eine Gruppenversicherung in der PKV bedeutet, dass ein Versicherungsnehmer einen Versicherungsvertrag mit dem Unternehmen eingeht, aber dass eine Gruppe von Versicherten in den Versicherungsschutz fällt. Beispiel ist eine Familienversicherung, bei der die Familienmitglieder in Beziehung zum Versicherungsnehmer stehen. Eine Gruppenversicherung in der PKV ist auch für einen Arbeitgeber möglich, der seine Angestellten auf diese Weise krankenversichert.

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