Heilfürsorge
Unter Heilfürsorge versteht man eine Krankenversicherung für bestimmte Personengruppen, die von den Dienstherren übernommen wird. Zu diesen Personengruppen gehören Polizeivollzugsbeamte, Vollzugsbeamte des Bundesgrenzschutzes, Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit und Grundwehrdienstleistende. Der Anspruch auf Heilfürsorge hat Vorrang vor dem Anspruch auf Gewährung von Beihilfen. Im Grunde sind Beamte aber beihilfeberechtigt und können sich somit privat krankenversichern.






