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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Heilpraktiker

Heilpraktiker sind medizinisch Kundige, ohne dass sie Arzt sind. Sie müssen aber eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktikergesetz vom 17.2.1939 haben. Die Kosten für eine Heilpraktikerbehandlung werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht und von der privaten Krankenversicherung, je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen.

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