Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ist die Grenze an Jahreseinkommen, bis zu der man versicherungspflichtig ist und ab der man versicherungsfrei ist. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG wir jedes Jahr zum 1. Januar vom Staat neu festgelegt. Zum Jahreseinkommen zählen alle regelmäßigen Zahlungen, die man beikommt, einschließlich Sonderzahlungen, VL und Pauschalen, aber ausschließlich eventueller Überstundenvergütungen und Familienzuschläge. Ab der im jeweiligen Jahr festgelegten Jahresarbeitsentgeltgrenze JAEG ist man berechtigt, eine private Krankenversicherung abzuschließen.






