Kapitaldeckungsverfahren
Private Krankenversicherungen bilden Rücklagen aus den Beiträgen der Versicherten und den darauf entfallenen Zinsen. Daraus werden die späteren Leistungen gezahlt. Das ganze nennt sich Kapitaldeckungsverfahren. Das Kapitaldeckungsverfahren mit dem zurück gelegten Deckungskapital sichert somit die Leistungen des Versicherten selbst und das Unternehmen bzw. die Leistungserbringung ist nicht von der nächsten Generation abhängig sondern gesichert.






