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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Karenzzeit

Ist ein privat krankenversicherter oder auch gesetzlich krankenversicherter Arbeitnehmer längere Zeit erkrankt, bekommt er in den meisten Fällen noch Lohnfortzahlung für einige Zeit. Erst danach springt die Tagegeldversicherung bzw. das Krankengeld ein. Die Zeitspanne zwischen dem ersten Tag der Erkrankung und dem Tag, an dem die Leistung das erste Mal gezahlt wird, nennt man Karenzzeit. Die Karenzzeit beträgt in der Regel 42 Tage und auch nur so kann die private Krankenversicherung abgeschlossen werden. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sieht es etwas anders aus, hier wird eine möglichst kurze Karenzzeit angestrebt.

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