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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Kinderkrankengeld

Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt, wenn Vater oder Mutter zusätzlich zu den vom Arbeitgeber bezahlten fünf Tagen zu Hause bleiben muss, um sich um ein krankes Kind zu kümmern. Das Kinderkrankengeld wird wiederum für fünf Tage pro Kind gezahlt, vorausgesetzt das Kind ist unter zwölf Jahre alt. Das Kinderkrankengeld gibt es maximal zehn Tage pro Jahr.

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