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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Krankenhaus

Es gibt sowohl staatliche als auch private Krankenhäuser. Grundsätzlich hat der Patient, unabhängig davon, ob gesetzlich oder privat versichert, das Recht auf freie Krankenhauswahl. Allerdings muss folgendes für das Krankenhaus gegeben sein: es darf keine gemischte Krankenanstalt sein, es muss unter ärztlicher Leitung stehen, die Krankengeschichte muss gemäß der Musterbedingungen geführt werden und die therapeutischen und diagnostischen Möglichkeiten des Krankenhauses müssen ausreichend sein.

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