Krankenversicherungspflicht
Die Krankenversicherungspflicht ist ein Werkzeug der sozialen Absicherung. Die Krankenversicherungspflicht gilt für alle Arbeitnehmer, deren Einkommen unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, für Rentner, Studenten, Praktikanten, für Empfänger von Leistungen nach Hartz IV, für Beschäftigte in Einrichtungen der Jugendhilfe und für Behinderte, für Landwirte und ihre Angehörigen, wenn sie im Betrieb mitarbeiten und für Publizisten und Künstler. Arbeitnehmer mit einem höheren Einkommen als der Jahresarbeitsentgeltgrenze und die Berufsgruppen, die nicht genannt sind, können sich privat krankenversichern.






