Kündigung wegen Beitragsanpassung
Der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung hat das Recht zur Kündigung wegen Beitragsanpassung, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht, aus welchen Gründen auch immer, oder die Leistungen herab setzt. Man spricht dann vom außerordentlichen Kündigungsrecht. Die Kündigung wegen Beitragsanpassung muss schriftlich erfolgen und der PKV vorliegen, wenn die Änderungen in Kraft treten, ansonsten besteht das außerordentliche Kündigungsrecht nicht mehr.






