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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Kündigungsrücknahme

Grundlegend ist es möglich, seine Kündigung seiner privaten Krankenversicherung wieder zurück zu nehmen. Man spricht hier von der Kündigungsrücknahme. Die Kündigungsrücknahme geschieht mittels Antrag beim Versicherungsunternehmen, welches dann darüber entscheidet. Der Antrag auf Kündigungsrücknahme muss dem Versicherer aber vor dem gekündigten Vertragsende zugehen. Später hilft nur noch ein Antrag auf Wiederinkraftsetzung. Die Kündigungsrücknahme muss sich nicht auf den gesamten Vertragsinhalt beziehen, sondern kann sich auch auf einzelne Punkte beschränken.

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