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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Kuren

Kuren dienen in aller Regel verschiedenen Zwecken, wie Erholung, Vorbeugung oder Festigung der Gesundheit. Zu den Kuren gehören nicht nur ärztliche Behandlungen, sondern auch Beratungen, Schulungen oder therapeutische Anwendungen. Grundsätzlich sind Kuren nicht im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung enthalten, können aber mit aufgenommen werden oder einzelne Behandlungen werden trotzdem übernommen.

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