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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Laufzeit von Verträgen

Unter der so genannten Laufzeit von Verträgen versteht man die Zeitspanne, in der der einzelne Vertrag gültig ist. Bei einer privaten Krankenversicherung werden auch Verträge geschlossen, die aber in der Regel unter dem Punkt: Laufzeit von Verträgen als Zeitangabe „unbestimmt“ oder „unbefristet“ zu stehen haben. Hier muss individuell entschieden werden. Einige Versicherungen haben aber auch Mindestlaufzeiten, über die ein Vertrag geschlossen wird.

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