Leistungsabrechnung
Die Leistungsabrechnung, also die Erstattung der verauslagten Kosten erfolgt in der privaten Krankenversicherung immer, wenn der Versicherungsnehmer Originalnachweise über die Kosten erbringt. Für die Leistungsabrechnung ist es wichtig, dass in den Belegen die Person genannt wird, es einen Hinweis auf die angewandte Gebührenordnung gibt, die Krankheiten genannt werden und der Zeitpunkt bzw. der Zeitraum der Behandlung erwähnt wird..






