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Private Krankenversicherung - PKV Lexikon

 

Leistungsausschluss

Leistungsausschluss bedeutet nichts anderes, als dass bestimmte Leistungen von der privaten Krankenversicherung ausgeschlossen sind. Hierbei gibt es zwei Arten, nämlich den generellen und den individuellen Leistungsausschluss. Der generelle Leistungsausschluss ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachzulesen, er gilt zum Beispiel für vorsätzlich herbei geführte Krankheiten. Der individuelle Leistungsausschluss gilt immer für die einzelnen Versicherten und regelt bestimmte Bedingungen, z. B. wenn kein Risikozuschlag festgesetzt werden konnte oder ist vom Versicherer mit dem Versicherten vertraglich vereinbart worden.

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