Leistungspflicht
Die Leistungspflicht, also die Parameter, die für die private Krankenversicherung bindend sind, sind immer im Versicherungsvertrag geregelt. Enthält der Vertrag einen Ausschluss bestimmter Leistungen, wie zum Beispiel die Kostenerstattung für ein Einbettzimmer im Krankenhaus, dann besteht hier seitens der privaten Krankenversicherung keine Leistungspflicht.






