Mahnverfahren
Da es sich bei einem Abschluss einer privaten Krankenversicherung um einen Vertrag mit gegenseitigen Pflichten handelt, muss man diesen Pflichten auch nachkommen. Für die Versicherten bedeutet das, dass die Beiträge pünktlich gezahlt werden müssen. Geschieht das nicht, ist die PKV berechtigt, das Mahnverfahren einzuleiten, das in mehreren Schritten mit neuen Zahlungsfristen und bei Nichtbeachtung zum Leistungsausschluss führt. Das Mahnverfahren ist vergleichbar mit den Maßnahmen, die es bei Nichteinhaltung jeglicher Verträge gibt.






