Mitversicherung nach Eheschließung
Eine beitragsfreie Mitversicherung für Angehörige ist bei einer privaten Krankenversicherung nicht möglich. Es kann aber für den Ehepartner eine Mitversicherung nach Eheschließung beantragt werden, diese ist aber nicht kostenfrei, es entfallen aber eventuelle Wartezeiten. Der Antrag auf Mitversicherung nach Eheschließung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Heirat eingehen. Ebenso Voraussetzung für die Mitversicherung nach Eheschließung ist, dass der Versicherte mindestens drei Monate Mitglied der privaten Krankenversicherung ist.






