Mitversicherung von Neugeborenen
Neugeborene können in der privaten Krankenversicherung ab ihrem ersten Lebenstag ohne Wartezeiten und Risikoprüfung mitversichert werden. Man spricht hier von der Mitversicherung von Neugeborenen. Voraussetzung für die Mitversicherung von Neugeborenen ist erstens ein Antrag innerhalb der ersten zwei Lebensmonate und zweitens die Mindestversicherungslaufzeit eines Elternteils von drei Monaten.






